CAS sperrt Sinkewitz für acht Jahre

Patrik SinkewitzÜberraschende Wende in Fall Patrik Sinkewitz (Meridiana Kamen): Der Osthesse wurde vom Internationalen Sportgerichtshof CAS nun doch für acht Jahre gesperrt.

Der CAS hob am Montag den Freispruch des 33-Jährigen durch das deutsche Sport-Schiedsgericht DIS vom 21. Juni 2013 auf und folgte damit dem Antrag der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA. Zudem muss Sinkewitz eine Strafe in Höhe von 38.500 Euro zahlen.

„Urteil ein Rückschritt im Anti-Doping-Kampf“

„Für den gebotenen und wichtigen Anti-Doping-Kampf ist das heutige Urteil des CAS ein großer Rückschritt, denn der notwendige wissenschaftliche Standard für den indirekten Dopingnachweis, der stets von dem anklagenden Verband zu führen ist, wird hierdurch unzumutbar aufgeweicht“, teilte Sinkewitz‘ Anwalt Rainer Cherkeh in einer Pressemeldung mit. Hingegen begrüßte NADA-Chefjustitiar Lars Mortsiefer das Urteil in einer NADA-Stellungnahme: „Die Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung, von der wir nie abgewichen sind. Es ist auch ein Beweis dafür, dass es sich lohnt, in der Anti-Doping-Arbeit einen langen Atem zu haben.“

„Wir sind froh, dass das lange und komplizierte Verfahren nun abgeschlossen wurde.“
NADA-Chefjustitiar Lars Mortsiefer

Wiederholungstäter Sinkewitz

Sinkewitz wurde am 27. Februar 2011 beim schweizerischen Eintagesrennen GP Lugano als erster Radprofi überhaupt positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet. Im März desselben Jahres wurde der ehemalige Deutschland-Tour-Sieger vom Weltverband UCI wegen Dopings gesperrt. Nach Zweifeln an der wissenschaftlichen Verlässlichkeit des Tests erfolgte dann jedoch der Freispruch. Dagegen legte die NADA vor dem CAS Einspruch ein – und bekam nun Recht.

Das hohe Strafmaß trifft Sinkewitz als Wiederholungstäter. Bereits im Jahr 2007 wurde der ehemalige T-Mobile-Profi des Testosteron-Dopings überführt. Nachdem Sinkewitz ein umfassendes Doping-Geständnis abgelegt hatte, wurde er aufgrund der Kronzeugen-Regelung nur für ein statt der vorgesehenen zwei Jahre gesperrt.

Im Lauf der Woche will Sinkewitz nun entscheiden, ob er die Entscheidung vor einem Schweizer Bundesgericht – und somit vor letzter Instanz – anfechten wird. Sinkewitz selber wollte sich zu der Causa vorerst nicht äußern.

Foto: Lina Michaelis

Das CAS-Urteil in englischer Sprache

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